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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sicherer Eisenbahnbetrieb im Sinne des § 35 Abs 1 EisenbahnG 1957 gewährleistet ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beurteilung der Behörde obliegt. Die Aufgabe von beigezogenen Sachverständigen ist es lediglich, jene sachverständigen Sachverhaltsgrundlagen zu liefern, die die Behörde zur Beurteilung der von ihr zu lösenden Rechtsfrage benötigt.Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sicherer Eisenbahnbetrieb im Sinne des Paragraph 35, Absatz eins, EisenbahnG 1957 gewährleistet ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beurteilung der Behörde obliegt. Die Aufgabe von beigezogenen Sachverständigen ist es lediglich, jene sachverständigen Sachverhaltsgrundlagen zu liefern, die die Behörde zur Beurteilung der von ihr zu lösenden Rechtsfrage benötigt.
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010030100.X06Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017