RS Vwgh 2013/4/25 2013/15/0155

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Veröffentlicht am 25.04.2013
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei einer rechtmäßigen Aufforderung zur Empfängerbenennung bleibt für eine Schätzung der Aufwendungen nach § 184 BAO kein Raum, weil durch eine solche Vorgangsweise das in der Versteuerung geleisteter Beträge beim Zahlungsempfänger bestehende Ziel des § 162 BAO nicht erreicht würde (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 15. September 1999, 99/13/0150, und vom 22. März 2010, 2006/15/0284).Bei einer rechtmäßigen Aufforderung zur Empfängerbenennung bleibt für eine Schätzung der Aufwendungen nach Paragraph 184, BAO kein Raum, weil durch eine solche Vorgangsweise das in der Versteuerung geleisteter Beträge beim Zahlungsempfänger bestehende Ziel des Paragraph 162, BAO nicht erreicht würde vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 15. September 1999, 99/13/0150, und vom 22. März 2010, 2006/15/0284).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013150155.X02

Im RIS seit

23.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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