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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §19 Abs1a;Rechtssatz
Der Hinweis nach § 19 Abs. 1a UStG 1994, der Leistungsempfänger sei mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt, ist keine materielle Voraussetzung der Steuerschuld; unterbleibt also der Hinweis, geht die Steuerschuld - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - trotzdem auf den Leistungsempfänger über (Ruppe/Achatz, UStG4, § 19 Tz 50).Der Hinweis nach Paragraph 19, Absatz eins a, UStG 1994, der Leistungsempfänger sei mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt, ist keine materielle Voraussetzung der Steuerschuld; unterbleibt also der Hinweis, geht die Steuerschuld - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - trotzdem auf den Leistungsempfänger über (Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 19, Tz 50).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012150161.X05Im RIS seit
23.05.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013