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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art8;Rechtssatz
Es ist notorisch, dass im Zuge der Internationalisierung der Wissenschaft die Verfasser (insbesondere natur-)wissenschaftlicher Arbeiten, auch wenn sie außerhalb des englischen Sprachraums beheimatet sind, schon bei der Literaturrecherche weitaus überwiegend auf englischsprachige Texte stoßen und häufig nur solche von den führenden Fachzeitschriften zur Publikation angenommen werden. In einer Reihe von Wissenschaftsgebieten ist die englische Sprache mittlerweile Standard für wissenschaftliche Arbeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012100043.X01Im RIS seit
31.05.2013Zuletzt aktualisiert am
27.05.2014