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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0086 E 20. Februar 1998 VwSlg 7254 F/1998 RS 4Stammrechtssatz
Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150079.X02Im RIS seit
24.05.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017