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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0175 E 24. April 1997 RS 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Aufwendungen für Fachliteratur sind dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen (Hinweis E 15.6.1988, 87/13/0052). Wesentlich ist, daß die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sohin ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen (Hinweis E 22.3.1991, 87/13/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150019.X03Im RIS seit
29.05.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013