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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 10Stammrechtssatz
Die Wasserrechtsbehörden haben bei der Beurteilung eines Vorhabens davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die getroffenen Vorschreibungen vom Konsenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass diesen Vorschreibungen möglicherweise nicht entsprochen werden wird (Hinweis auf E 18.11.1986, 86/07/0004, E 18.9.1984, 84/07/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013070009.X03Im RIS seit
10.06.2013Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013