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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1996 §35 Abs2;Rechtssatz
Der Nachbar hat im Bauauftragsverfahren dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines baubehördlichen Auftrags, wenn durch ein vorschriftswidriges Bauwerk oder ein anderes Vorhaben iSd § 35 Abs 2 letzter Satz NÖ BauO 1996 eines seiner subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte (§ 6 Abs 2 NÖ BauO 1996) verletzt wird.Der Nachbar hat im Bauauftragsverfahren dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines baubehördlichen Auftrags, wenn durch ein vorschriftswidriges Bauwerk oder ein anderes Vorhaben iSd Paragraph 35, Absatz 2, letzter Satz NÖ BauO 1996 eines seiner subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte (Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996) verletzt wird.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011070204.X03Im RIS seit
23.05.2013Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013