RS Vwgh 2013/4/26 2011/07/0204

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Veröffentlicht am 26.04.2013
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0023 E 8. Juli 2004 VwSlg 16401 A/2004 RS 4

Stammrechtssatz

Aus dem Regelungszweck des § 39 WRG 1959 ergibt sich, dass auch nur zum Teil landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Ansehung ihrer unverbauten Flächen in den Anwendungsbereich des § 39 legcit fallen.Aus dem Regelungszweck des Paragraph 39, WRG 1959 ergibt sich, dass auch nur zum Teil landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Ansehung ihrer unverbauten Flächen in den Anwendungsbereich des Paragraph 39, legcit fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070204.X01

Im RIS seit

23.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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