RS Vwgh 2013/4/26 2010/11/0014

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Veröffentlicht am 26.04.2013
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Index

L94053 Ärztekammer Niederösterreich
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §112 Abs1;
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §19;

Rechtssatz

Der Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer steht nicht entgegen, dass der Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)genuss schon vor dem Eintritt der Unkündbarkeit des Dienstverhältnisses entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010110014.X03

Im RIS seit

13.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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