RS Vwgh 2013/4/30 2011/05/0128

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Veröffentlicht am 30.04.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Manuduktionspflicht gemäß § 13a AVG umfasst Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht.Die Manuduktionspflicht gemäß Paragraph 13 a, AVG umfasst Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011050128.X03

Im RIS seit

03.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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