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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §207f Abs1;Rechtssatz
§ 207f BDG 1979 stellt eine Rangfolge von "Auswahlkriterien" auf. Abgesehen von den in Abs. 1 leg. cit. genannten Kriterien, die jeder Bewerber erfüllen muss, sind die in Abs. 2 leg. cit. angeführten Kriterien in der Reihenfolge ihrer numerischen Aufzählung zu berücksichtigen: auf eine nachfolgende Ziffer des Abs. 2 leg. cit. ist nur dann zurückzugreifen, wenn die Anwendung der vorangehenden Ziffer des Abs. 2 leg. cit. eine gleiche Eignung der Bewerber ergibt.Paragraph 207 f, BDG 1979 stellt eine Rangfolge von "Auswahlkriterien" auf. Abgesehen von den in Absatz eins, leg. cit. genannten Kriterien, die jeder Bewerber erfüllen muss, sind die in Absatz 2, leg. cit. angeführten Kriterien in der Reihenfolge ihrer numerischen Aufzählung zu berücksichtigen: auf eine nachfolgende Ziffer des Absatz 2, leg. cit. ist nur dann zurückzugreifen, wenn die Anwendung der vorangehenden Ziffer des Absatz 2, leg. cit. eine gleiche Eignung der Bewerber ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120101.X01Im RIS seit
13.06.2013Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014