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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §140 Abs1;Rechtssatz
Zur Auslegung des Begriffes des "angemessenen Lebensunterhaltes" iSd § 17 Abs. 4 lit. a PG 1965 kann im Hinblick auf den Versorgungszweck auch auf andere Bestimmungen zurückgegriffen werden, die die Versorgung von nicht selbsterhaltungsfähigen Menschen sicherstellen, etwa jene über den angemessenen Unterhalt des Kindes gemäß § 140 Abs. 1 ABGB (zum Rückgriff auf zivilrechtliche Bestimmungen zur näheren Auslegung Tatbestandsmerkmale des "angemessenen Lebensunterhaltes" nach § 17 Abs. 4 lit. a PG 1965 vgl. etwa das in Germ-Zach, Pensionsrecht der Bundesbeamten, unter FN 25 zu § 17 PG 1965 zitierte Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. März 1966, Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung Nr. 78/1966, und die dort zitierten zivilrechtlichen Bestimmungen).Zur Auslegung des Begriffes des "angemessenen Lebensunterhaltes" iSd Paragraph 17, Absatz 4, Litera a, PG 1965 kann im Hinblick auf den Versorgungszweck auch auf andere Bestimmungen zurückgegriffen werden, die die Versorgung von nicht selbsterhaltungsfähigen Menschen sicherstellen, etwa jene über den angemessenen Unterhalt des Kindes gemäß Paragraph 140, Absatz eins, ABGB (zum Rückgriff auf zivilrechtliche Bestimmungen zur näheren Auslegung Tatbestandsmerkmale des "angemessenen Lebensunterhaltes" nach Paragraph 17, Absatz 4, Litera a, PG 1965 vergleiche etwa das in Germ-Zach, Pensionsrecht der Bundesbeamten, unter FN 25 zu Paragraph 17, PG 1965 zitierte Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. März 1966, Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung Nr. 78/1966, und die dort zitierten zivilrechtlichen Bestimmungen).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 angemessener LebensunterhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120092.X06Im RIS seit
06.06.2013Zuletzt aktualisiert am
03.07.2013