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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei den von der österreichischen Akademie der Wissenschaften erstellten umweltwissenschaftlichen Grundlagen und Zielsetzungen im Rahmen des nationalen Umweltplans für die Bereiche Klima, Luft, Lärm und Geruch handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen zur Erstellung eines nationalen Umweltplanes, nicht jedoch um Kriterien zur Genehmigung eines konkreten Projektes.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011060139.X06Im RIS seit
18.06.2013Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013