RS Vwgh 2013/5/22 2012/18/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2013
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/18/0212 E 3. November 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Die Nichtberücksichtigung von nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist, jedoch vor Erlassung des Bescheides, vorgelegten Urkunden stellt einen Verfahrensmangel dar.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Beweismittel Urkunden Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012180084.X01

Im RIS seit

24.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten