RS Vwgh 2013/5/22 2011/03/0168

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Veröffentlicht am 22.05.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0003 E 18. Oktober 2001 VwSlg 15701 A/2001 RS 2

Stammrechtssatz

Einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde dürfen nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde gelegt werden, zu denen die Partei des Verwaltungsverfahrens auch Stellung nehmen konnte (Hinweis E 16. Jänner 1992, 91/09/0177).

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030168.X06

Im RIS seit

03.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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