RS Vwgh 2013/5/22 2011/03/0086

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Veröffentlicht am 22.05.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0155 E 30. Juni 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Die ursprünglich eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Arten der Realisierung der aufgetragenen Leistung wird dem Verpflichteten durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen; ein Einfluß auf die Durchführung der Ersatzvornahme steht dem Verpflichteten nicht zu (Hinweis E 20.3.1972, 1812/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030086.X04

Im RIS seit

04.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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