Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Zur Korrektur rechtlicher Fehlbeurteilungen lässt sich der Wiederaufnahmsgrund des Hervorkommens neuer Tatsachen nicht heranziehen (vgl. dazu etwa Ritz, BAO4, § 303 Tz 9, m.w.N.).Zur Korrektur rechtlicher Fehlbeurteilungen lässt sich der Wiederaufnahmsgrund des Hervorkommens neuer Tatsachen nicht heranziehen vergleiche dazu etwa Ritz, BAO4, Paragraph 303, Tz 9, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130064.X01Im RIS seit
04.07.2013Zuletzt aktualisiert am
21.10.2013