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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
B-VG Art18 Abs1;Rechtssatz
Dem Inhalt von Stellungnahmen im Gesetzeswerdungsprozess kommt nur untergeordnete Bedeutung zu. Eine solche Bedeutung fehlt aber insbesondere dann, wenn die in diesem Prozess geäußerten gesetzgeberischen Absichten dann gar nicht oder nicht in der gewünschten Form umgesetzt werden. Entscheidend ist allein der Gesetzestext.
Schlagworte
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013070066.X04Im RIS seit
08.07.2013Zuletzt aktualisiert am
23.07.2013