Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 2004/I/180;Rechtssatz
Die tatsächliche Absicht der Einnahmenerzielung in Zusammenhang mit einem Universitätsstudium zu dokumentieren, ist je nach Studienrichtung unterschiedlich schwierig (vgl. Hofstätter/Reichel, § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 Tz 2). Dabei ist auch zu beachten, dass viele Studienrichtungen ein sehr breites Spektrum an künftigen erwerbswirtschaftlichen Betätigungen ermöglichen.Die tatsächliche Absicht der Einnahmenerzielung in Zusammenhang mit einem Universitätsstudium zu dokumentieren, ist je nach Studienrichtung unterschiedlich schwierig vergleiche Hofstätter/Reichel, Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 10, EStG 1988 Tz 2). Dabei ist auch zu beachten, dass viele Studienrichtungen ein sehr breites Spektrum an künftigen erwerbswirtschaftlichen Betätigungen ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011150159.X05Im RIS seit
18.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017