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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 2004/I/180;Rechtssatz
Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die Ausübung eines anderen Berufes zu verschaffen, ist im Einzelfall an Hand objektiver Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. September 2011, 2008/15/0321).Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die Ausübung eines anderen Berufes zu verschaffen, ist im Einzelfall an Hand objektiver Kriterien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. September 2011, 2008/15/0321).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011150159.X04Im RIS seit
18.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017