RS Vwgh 2013/5/23 2011/09/0212

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Veröffentlicht am 23.05.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/09/0213

Rechtssatz

Es reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs. 1 VStG nicht aus, in Unkenntnis der zur Bestrafung führenden Umstände gewesen zu sein.Es reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG nicht aus, in Unkenntnis der zur Bestrafung führenden Umstände gewesen zu sein.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011090212.X04

Im RIS seit

25.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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