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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/09/0213Rechtssatz
Es reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs. 1 VStG nicht aus, in Unkenntnis der zur Bestrafung führenden Umstände gewesen zu sein.Es reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG nicht aus, in Unkenntnis der zur Bestrafung führenden Umstände gewesen zu sein.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011090212.X04Im RIS seit
25.06.2013Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014