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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/09/0213Rechtssatz
Für die Beurteilung, dass die betretenen Arbeitskräfte von bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen wurden (§ 18 Abs. 1 AuslBG) ist das Bestehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem inländischen Unternehmen und dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitskräfte nicht erforderlich.Für die Beurteilung, dass die betretenen Arbeitskräfte von bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen wurden (Paragraph 18, Absatz eins, AuslBG) ist das Bestehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem inländischen Unternehmen und dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitskräfte nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011090212.X02Im RIS seit
25.06.2013Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014