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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Im Geltungsbereich des EStG 1988 ist Erhaltungsaufwand nicht schon wegen seiner zeitlichen Nähe zum Anschaffungsvorgang als aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand zu werten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Juni 2006, 2005/13/0076).Im Geltungsbereich des EStG 1988 ist Erhaltungsaufwand nicht schon wegen seiner zeitlichen Nähe zum Anschaffungsvorgang als aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand zu werten vergleiche das hg. Erkenntnis vom 30. Juni 2006, 2005/13/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150067.X02Im RIS seit
14.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017