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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Ein Recht, geltend zu machen, bei der Ermittlung des Versorgungspotentials einer anderen Apotheke seien Fehler unterlaufen, kommt dem Apothekeninhaber nicht zu, es sei denn, er könnte konkret darlegen, dass dieser Fehler eine Fehlerhaftigkeit bei der Ermittlung des Versorgungspotentials seiner Apotheke nach sich gezogen hätte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010100118.X03Im RIS seit
10.07.2013Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013