RS Vwgh 2013/5/29 2011/22/0041

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Veröffentlicht am 29.05.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §45 Abs3;
NAG 2005 §11 Abs2 Z4;
NAG 2005 §11 Abs5;
NAGDV 2005 §7 Abs1 Z7;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Was die von der Behörde gerügte mangelnde Steuerleistung des Fremden anlangt, ist nicht ersichtlich, worauf die Behörde ihre Annahme, die Vorlage eines Einkommenssteuernachweises sei gesetzliche Voraussetzung für das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzung gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 iVm Abs. 5 NAG 2005, stützt. Nicht nur, dass Steuerbescheide bzw. Steuererklärungen von der NAGDV 2005 (vgl. § 7 Abs. 1 Z 7 NAGDV 2005) nicht als verpflichtend beizubringende Unterlagen angeführt werden, hat die Behörde den Fremden bei Zweifeln an seinem Vorbringen zur Vorlage eines Steuerbescheides oder anderer für erforderlich erachteter Unterlagen aufzufordern.Was die von der Behörde gerügte mangelnde Steuerleistung des Fremden anlangt, ist nicht ersichtlich, worauf die Behörde ihre Annahme, die Vorlage eines Einkommenssteuernachweises sei gesetzliche Voraussetzung für das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzung gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, in Verbindung mit Absatz 5, NAG 2005, stützt. Nicht nur, dass Steuerbescheide bzw. Steuererklärungen von der NAGDV 2005 vergleiche Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 7, NAGDV 2005) nicht als verpflichtend beizubringende Unterlagen angeführt werden, hat die Behörde den Fremden bei Zweifeln an seinem Vorbringen zur Vorlage eines Steuerbescheides oder anderer für erforderlich erachteter Unterlagen aufzufordern.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011220041.X01

Im RIS seit

04.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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