Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Was die von der Behörde gerügte mangelnde Steuerleistung des Fremden anlangt, ist nicht ersichtlich, worauf die Behörde ihre Annahme, die Vorlage eines Einkommenssteuernachweises sei gesetzliche Voraussetzung für das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzung gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 iVm Abs. 5 NAG 2005, stützt. Nicht nur, dass Steuerbescheide bzw. Steuererklärungen von der NAGDV 2005 (vgl. § 7 Abs. 1 Z 7 NAGDV 2005) nicht als verpflichtend beizubringende Unterlagen angeführt werden, hat die Behörde den Fremden bei Zweifeln an seinem Vorbringen zur Vorlage eines Steuerbescheides oder anderer für erforderlich erachteter Unterlagen aufzufordern.Was die von der Behörde gerügte mangelnde Steuerleistung des Fremden anlangt, ist nicht ersichtlich, worauf die Behörde ihre Annahme, die Vorlage eines Einkommenssteuernachweises sei gesetzliche Voraussetzung für das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzung gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, in Verbindung mit Absatz 5, NAG 2005, stützt. Nicht nur, dass Steuerbescheide bzw. Steuererklärungen von der NAGDV 2005 vergleiche Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 7, NAGDV 2005) nicht als verpflichtend beizubringende Unterlagen angeführt werden, hat die Behörde den Fremden bei Zweifeln an seinem Vorbringen zur Vorlage eines Steuerbescheides oder anderer für erforderlich erachteter Unterlagen aufzufordern.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011220041.X01Im RIS seit
04.07.2013Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013