Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Besprechung in: RdU 06/2013, 260-261; RdU 06/2013, 244-251;Rechtssatz
Bei der Frage, ob eine Agrarstrukturverbesserung iSd § 17 Abs. 4 ForstG 1975 vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die Behörde - auf Grund der im Befund eines Sachverständigen festgestellten Tatsachen und der daraus im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen - zu lösen hat (vgl. E 24. November 1997, 95/10/0257).Bei der Frage, ob eine Agrarstrukturverbesserung iSd Paragraph 17, Absatz 4, ForstG 1975 vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die Behörde - auf Grund der im Befund eines Sachverständigen festgestellten Tatsachen und der daraus im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen - zu lösen hat vergleiche E 24. November 1997, 95/10/0257).
Schlagworte
Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012100133.X07Im RIS seit
29.07.2013Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016