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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §125;Rechtssatz
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012160123.X01Im RIS seit
29.07.2013Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018