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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Auflage im Baubewilligungsbescheid "In der Planung ist auf eine entsprechend dimensionierte Oberflächenableitung (Hangwässer, Straßenwässer, etc.) unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zu achten. Eine Verschlechterung der Hochwassersituation darf durch diese Baumaßnahme für Unterlieger/Nebenlieger bzw. Anrainer nicht entstehen." ist nicht ausreichend bestimmt und nicht vollstreckbar.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012060134.X01Im RIS seit
10.07.2013Zuletzt aktualisiert am
12.03.2015