RS Vwgh 2013/6/25 2013/09/0059

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Veröffentlicht am 25.06.2013
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Schwere der Dienstpflichtverletzung ist auf die gesamte Rechtsordnung abzustellen insbesondere auch auf die im Strafgesetzbuch dafür angedrohte Schwere der Sanktion.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013090059.X03

Im RIS seit

31.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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