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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Bekämpfung bloß eines Teiles des den Beschäftiger und die strafrechtliche Verantwortlichkeit umschreibenden Spruchteiles ist rechtlich nicht möglich, weil es sich hiebei um keinen trennbaren Spruchbestandteil handelt.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090169.X01Im RIS seit
29.07.2013Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013