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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §23 Abs3 litd;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer bewirtschaftet ausschließlich gepachtete Flächen. Die Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers nach dem BSVG ergibt sich damit ausschließlich aus § 23 Abs. 3 lit. d BSVG, somit aus der Summe der für die Pachtflächen in Betracht kommenden Ertragswerte, und zwar aus den in den Einheitswertbescheiden des Finanzamtes der Einheitswertfestsetzung zugrunde gelegten Hektarsätzen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. September 1986, Zl. 85/08/0175, VwSlg 12245 A/1986). § 23 Abs. 3 lit. d BSVG stellt auf den "anteilsmäßigen Ertragswert der gepachteten Fläche" und nicht auf den Ertragswert dieser Fläche ab; die "Anteilsmäßigkeit" kann sich aber nur auf den Ertragswert (Hektarsatz) beziehen, der der Einheitsbewertung für den Verpächterbetrieb (also für den Eigentümer der vom Beschwerdeführer zugepachteten Flächen) zugrunde gelegt wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1986, Zl. 82/08/0033, SV-Slg. Nr. 32.277).Der Beschwerdeführer bewirtschaftet ausschließlich gepachtete Flächen. Die Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers nach dem BSVG ergibt sich damit ausschließlich aus Paragraph 23, Absatz 3, Litera d, BSVG, somit aus der Summe der für die Pachtflächen in Betracht kommenden Ertragswerte, und zwar aus den in den Einheitswertbescheiden des Finanzamtes der Einheitswertfestsetzung zugrunde gelegten Hektarsätzen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. September 1986, Zl. 85/08/0175, VwSlg 12245 A/1986). Paragraph 23, Absatz 3, Litera d, BSVG stellt auf den "anteilsmäßigen Ertragswert der gepachteten Fläche" und nicht auf den Ertragswert dieser Fläche ab; die "Anteilsmäßigkeit" kann sich aber nur auf den Ertragswert (Hektarsatz) beziehen, der der Einheitsbewertung für den Verpächterbetrieb (also für den Eigentümer der vom Beschwerdeführer zugepachteten Flächen) zugrunde gelegt wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1986, Zl. 82/08/0033, SV-Slg. Nr. 32.277).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080063.X07Im RIS seit
29.07.2013Zuletzt aktualisiert am
30.10.2013