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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/09/0070 E 5. September 2013Rechtssatz
Bei Zustelltätigkeiten liegt es in der Natur der Sache, dass die Tätigkeit nicht in einem konkreten, räumlich umgrenzten Betrieb ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011090065.X02Im RIS seit
30.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013