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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
BSVG §3 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb liegt dann vor, wenn in einer Art verfahren wird, die auf der Linie einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung liegt, also z.B. ein auf Hervorbringung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse gerichteter Zweck verfolgt wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 2003, Zl. 2003/08/0070, VwSlg 16082 A/2003).Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb liegt dann vor, wenn in einer Art verfahren wird, die auf der Linie einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung liegt, also z.B. ein auf Hervorbringung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse gerichteter Zweck verfolgt wird vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 2003, Zl. 2003/08/0070, VwSlg 16082 A/2003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080085.X01Im RIS seit
29.07.2013Zuletzt aktualisiert am
25.05.2018