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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Lässt der Inhalt des Bescheides erkennen, dass sich der Bescheid, abgesehen von der Anführung unzutreffender Bestimmungen, (auch) auf die zutreffende Bestimmung gründet, so kann der Bescheid als in Vollziehung dieser Bestimmung ergangen angesehen werden, auch wenn die Behörde eine andere Bestimmung im Spruch angeführt hat (Hinweis E vom 13. November 2012, 2011/05/0093, mwN).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012050187.X03Im RIS seit
22.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014