Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §107 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/03/0090Rechtssatz
Unter dem "Double-Opt-In" Verfahren wird im Allgemeinen die Einholung der Zustimmungserklärung der Teilnehmers in einem zweistufigen System verstanden, das eine Anmeldung zum Bezug elektronischer Informationen etwa auf der Webseite des Anbieters vorsieht, der in einem ersten Schritt die individuelle Nachricht an die angegebene Mailadresse oder den angegebenen Telefonanschluss folgt, dass für diese Adresse bzw diesen Anschluss eine Anmeldung erfolgt ist. Erst nach einer auf dieses (individuelle) Mail bzw die Kurznachricht gegebenen, die Anmeldung bestätigenden Antwort oder vergleichbaren Reaktion (zB Anklicken eines Links) erfolgt die Zusendung von Werbenachrichten (Hinweis erklärend dazu etwa Lehofer, Spamverbot und Informationstätigkeit, in Recht und Finanzen für Gemeinden 2006, 56; weiters BGH vom 10. Februar 2011, I ZR 164/09, MultiMedia und Recht 2011, 662 f).Unter dem "Double-Opt-In" Verfahren wird im Allgemeinen die Einholung der Zustimmungserklärung der Teilnehmers in einem zweistufigen System verstanden, das eine Anmeldung zum Bezug elektronischer Informationen etwa auf der Webseite des Anbieters vorsieht, der in einem ersten Schritt die individuelle Nachricht an die angegebene Mailadresse oder den angegebenen Telefonanschluss folgt, dass für diese Adresse bzw diesen Anschluss eine Anmeldung erfolgt ist. Erst nach einer auf dieses (individuelle) Mail bzw die Kurznachricht gegebenen, die Anmeldung bestätigenden Antwort oder vergleichbaren Reaktion (zB Anklicken eines Links) erfolgt die Zusendung von Werbenachrichten (Hinweis erklärend dazu etwa Lehofer, Spamverbot und Informationstätigkeit, in Recht und Finanzen für Gemeinden 2006, 56; weiters BGH vom 10. Februar 2011, römisch eins ZR 164/09, MultiMedia und Recht 2011, 662 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012030089.X03Im RIS seit
12.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017