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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Slbg 1993 §59;Rechtssatz
Bei der Festlegung des Abschussplanes ist darüber abzusprechen, was in einem bestimmten Zeitraum rechtens ist. Damit hatte die Behörde aber nach der Aufhebung ihres früheren Bescheids durch den Verwaltungsgerichtshof im fortgesetzten Verfahren inzwischen eingetretene Änderungen des für das Jahr 2007 gegebenen Sachverhalts bzw der Rechtslage nicht zu berücksichtigen (Hinweis E vom 22. November 1994, 94/04/0199; E vom 7. Juni 2000, 99/03/0422; E vom 27. November 2012, 2011/10/0115).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote AbschußplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010030187.X01Im RIS seit
05.08.2013Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013