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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RAO 1868 §8 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/16/0011 E 24. Jänner 2013 RS 5Stammrechtssatz
Der Parteienvertreter hat der Behörde seine Bevollmächtigung angezeigt und sich gemäß § 8 Abs. 1 RAO auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Ab diesem Zeitpunkt wären sämtliche Schriftstücke an den Parteienvertreter zuzustellen gewesen (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, in E 50. zu § 9 Zustellgesetz zitierte Judikatur).Der Parteienvertreter hat der Behörde seine Bevollmächtigung angezeigt und sich gemäß Paragraph 8, Absatz eins, RAO auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Ab diesem Zeitpunkt wären sämtliche Schriftstücke an den Parteienvertreter zuzustellen gewesen vergleiche die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, in E 50. zu Paragraph 9, Zustellgesetz zitierte Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013070035.X01Im RIS seit
25.07.2013Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013