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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §10 Abs1;Rechtssatz
Auf eine Anrechnung von Zeiten zwischen der Vollendung des 18. Lebensjahres und dem Tag des Beginns der ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit in Österreich als Ruhegenussvordienstzeiten kommt es für die Bemessung des Emeritierungsbezuges nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120149.X03Im RIS seit
18.07.2013Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013