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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6;Rechtssatz
Die Beamtin hatte im Verwaltungsverfahren ihren Ersatzanspruch ausdrücklich auf § 18a B-GlBG 1993, allenfalls in Verbindung mit § 40 leg. cit., gegründet, womit sie die Sache des Verwaltungsverfahrens konstituierte und begrenzte. Überlegungen der Behörde über die mangelnde materiell-rechtliche Berechtigung des von der Beamtin explizit geltend gemachten öffentlichrechtlichen Ersatzanspruches berechtigen nicht zu einer Umdeutung des Begehrens in ein solches nach § 17 Abs. 1 B-GlBG 1993 und zu einer Zurückweisung eines solcherart umgedeuteten Begehrens in Ansehung des § 20 Abs. 1 B-GlBG 1993. Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Charakter des geltend gemachten Ersatzanspruches und die dadurch konstituierte Sache des Verwaltungsverfahrens hätte die Behörde den Devolutionsantrag gemäß § 6 AVG iVm § 1 Abs. 1 DVG an die zuständige Dienstbehörde überweisen müssen (Hinweis E vom 15. Oktober 2003, 2002/12/0268).Die Beamtin hatte im Verwaltungsverfahren ihren Ersatzanspruch ausdrücklich auf Paragraph 18 a, B-GlBG 1993, allenfalls in Verbindung mit Paragraph 40, leg. cit., gegründet, womit sie die Sache des Verwaltungsverfahrens konstituierte und begrenzte. Überlegungen der Behörde über die mangelnde materiell-rechtliche Berechtigung des von der Beamtin explizit geltend gemachten öffentlichrechtlichen Ersatzanspruches berechtigen nicht zu einer Umdeutung des Begehrens in ein solches nach Paragraph 17, Absatz eins, B-GlBG 1993 und zu einer Zurückweisung eines solcherart umgedeuteten Begehrens in Ansehung des Paragraph 20, Absatz eins, B-GlBG 1993. Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Charakter des geltend gemachten Ersatzanspruches und die dadurch konstituierte Sache des Verwaltungsverfahrens hätte die Behörde den Devolutionsantrag gemäß Paragraph 6, AVG in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz eins, DVG an die zuständige Dienstbehörde überweisen müssen (Hinweis E vom 15. Oktober 2003, 2002/12/0268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120110.X01Im RIS seit
25.07.2013Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013