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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14;Rechtssatz
Wurde mit dem angefochtenen Bescheid ein von der Beamtin bekämpfter erstinstanzlicher Ruhestandsversetzungsbescheid wegen Unzuständigkeit der Erstbehörde ersatzlos aufgehoben, besteht die Möglichkeit einer Verletzung der Beamtin in ihrem als Beschwerdepunkt geltend gemachten Recht auf Unterbleiben einer amtswegigen Ruhestandsversetzung nicht. Eine solche Beschwerde ist mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120046.X01Im RIS seit
02.08.2013Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013