RS Vwgh 2013/6/27 2012/07/0213

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Veröffentlicht am 27.06.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Übermittlung von Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens, die größere Datenmengen (wie zB bei Plänen oder Orthofotos) umfassen, per USB-Stick an eine Verfahrenspartei, die unbestritten über einen Computer verfügt, steht grundsätzlich keine Bestimmung des AVG entgegen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012070213.X13

Im RIS seit

21.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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