Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 2Stammrechtssatz
Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E 17.1.1995, 84/14/0077.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150205.X02Im RIS seit
25.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017