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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme in einer Angelegenheit der Staatsbürgerschaft - Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn der Bescheid einem Vollzug zugänglich ist oder die Ausübung einer Berechtigung einräumt. Die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme eines Verwaltungsverfahrens ist keinem Vollzug zugänglich (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 15. Februar 2006, Zl. AW 2005/10/0041, mwN).Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme in einer Angelegenheit der Staatsbürgerschaft - Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn der Bescheid einem Vollzug zugänglich ist oder die Ausübung einer Berechtigung einräumt. Die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme eines Verwaltungsverfahrens ist keinem Vollzug zugänglich vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 15. Februar 2006, Zl. AW 2005/10/0041, mwN).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:AW2013010029.A01Im RIS seit
02.12.2013Zuletzt aktualisiert am
03.12.2013