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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Der Betrieb ist der KG wirtschaftlich zuzurechnen, wenn er auf ihre Rechnung und Gefahr betrieben worden ist, wenn also die KG aus den in diesem Zusammenhang getätigten Umsatzgeschäften berechtigt und verpflichtet wurde. Wer berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund rechtlicher Gegebenheiten (z.B. Eigentum am Betrieb) beantwortet werden kann, wobei eine Änderung dieser Zuordnung durch Rechtsakte möglich ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2007, Zl. 2004/08/0127).Der Betrieb ist der KG wirtschaftlich zuzurechnen, wenn er auf ihre Rechnung und Gefahr betrieben worden ist, wenn also die KG aus den in diesem Zusammenhang getätigten Umsatzgeschäften berechtigt und verpflichtet wurde. Wer berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund rechtlicher Gegebenheiten (z.B. Eigentum am Betrieb) beantwortet werden kann, wobei eine Änderung dieser Zuordnung durch Rechtsakte möglich ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2007, Zl. 2004/08/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080151.X07Im RIS seit
02.09.2013Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017