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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei der behaupteten Hinderung an der Ausübung des Unternehmensgegenstandes, welche allenfalls die wirtschaftliche Konsequenz der Versagung der Betriebsstättengenehmigung ist, handelt es sich um einen Beschwerdegrund, nicht jedoch um den Beschwerdepunkt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013020140.X02Im RIS seit
01.10.2013Zuletzt aktualisiert am
02.10.2013