Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Die durch Organe des Finanzamtes bei der Arbeit Betretenen haben Reinigungsarbeiten im Rahmen eines Veranstaltungsbetriebs verrichtet. Ob die Betretenen dabei vom Betreiber der Veranstaltung persönlich Anweisungen erhalten haben, ist für die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso unbeachtlich wie die Vereinbarung eines Entgelts in bestimmter Höhe (vgl unter vielen das hg Erkenntnis vom 19. Dezember 2012, Zl 2012/08/0165) oder der Umstand, dass die Betretenen bei Verlassen des Dienstorts möglicherweise eine andere Dienstnehmerin mit dem Auto mitgenommen haben.Die durch Organe des Finanzamtes bei der Arbeit Betretenen haben Reinigungsarbeiten im Rahmen eines Veranstaltungsbetriebs verrichtet. Ob die Betretenen dabei vom Betreiber der Veranstaltung persönlich Anweisungen erhalten haben, ist für die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso unbeachtlich wie die Vereinbarung eines Entgelts in bestimmter Höhe vergleiche unter vielen das hg Erkenntnis vom 19. Dezember 2012, Zl 2012/08/0165) oder der Umstand, dass die Betretenen bei Verlassen des Dienstorts möglicherweise eine andere Dienstnehmerin mit dem Auto mitgenommen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080033.X02Im RIS seit
30.08.2013Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014