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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/10/0204 E 27. November 2012 RS 1Stammrechtssatz
Wenn die Waldeigenschaft einer Fläche nicht rechtskräftig nach § 5 ForstG 1975 festgestellt worden ist, kann die Waldeigenschaft von der Behörde im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrags als Vorfrage geprüft werden (vgl. E 3. Juli 2012, 2011/10/0118).Wenn die Waldeigenschaft einer Fläche nicht rechtskräftig nach Paragraph 5, ForstG 1975 festgestellt worden ist, kann die Waldeigenschaft von der Behörde im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrags als Vorfrage geprüft werden vergleiche E 3. Juli 2012, 2011/10/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013100112.X01Im RIS seit
04.09.2013Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013