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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Im Erkenntnis vom 22. November 2012, 2010/15/0069, hat es der Verwaltungsgerichtshof für nicht rechtswidrig erkannt, den Besuch einer Golf-Handelsakademie als eine vom Besuch einer allgemeinen Handelsakademie zu unterscheidende Ausbildungsmöglichkeit zu beurteilen. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof dem Umstand des Erwerbs einer Zusatzqualifikation, auf dem Gebiet des Sports beruflich tätig zu sein, als wesentlich angesehen. Bei der Vergleichbarkeit der Ausbildungen ist also auch auf durch die Ausbildung vermittelte Zusatzqualifikationen, die für eine künftige Berufstätigkeit im Bereich des Sports von Bedeutung sein können, Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011150026.X02Im RIS seit
19.08.2013Zuletzt aktualisiert am
17.12.2013