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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §95 Abs7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/15/0011 E 25. Juli 2013Rechtssatz
Entscheidend für die Kapitalertragsteuergutschrift (bei Ankauf bzw. Einbringung in das Depot) sowie für die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer (anlässlich der Depotentnahme) ist, in welcher Höhe Zinsen bis zu dem zu beurteilenden Zeitpunkt (Übernahme des Wertpapiers zur Verwahrung und Verwaltung einerseits; Entnahme aus dem Depot anderseits) seit der Emission der Wertpapiere rechnerisch angefallen sind. Diese Zinssumme ist bei Ermittlung der Zinsen nach der linearen Methode stets (bis unmittelbar vor dem Ende der Laufzeit des Wertpapiers) - zum Teil erheblich - höher als bei der progressiven Methode; erst mit Laufzeitende stimmen die Zinssummen überein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150012.X07Im RIS seit
17.09.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017